Satzung
Auszug aus der Satzung der Stiftung:
Organe der Stiftung:
der Stiftungsdirektor
das Stiftungskuratorium
die staatliche Stiftungsverwaltung
Stiftungskuratorium:
der Stiftungsdirektor als Vorsitzender,
der Stellvertreter des Stiftungsdirektors als stellvertretender Vorsitzender („ein von der Regierung auf Vorschlag des Landeskirchenrats der Evang-Luth. Kirche in Bayern zu ernennender, in Ansbach ansässiger Geistlicher“)
der Oberbürgermeister der Stadt Ansbach oder ein von ihm benannter ständiger Vertreter,
der Direktor des Gymansiums Carolinum Ansbach oder eine von ihm benannte hauptamtlich an der Schule tätige Lehrkraft als ständiger Vertreter
der Direktor des Platen-Gymnasiums Ansbach oder eine von ihm benannte hauptamtlich an der Schule tätige Lehrkraft als ständiger Vertreter,
der Direktor des Theresien-Gymnasiums Ansbach oder eine von ihm benannte hauptamtlich an der Schule tätige Lehrkraft als ständiger Vertreter.
Sämtliche Mitglieder des Kuratoriums müssen dem evang.-luth. Glaubensbekenntnis angehören.